Anmeldung
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist die Anmeldung durch eine Einstellungsbehörde. Dies kann jede Gemeinde, Stadt oder Region, jeder Landkreis sowie jede anderen Institution in Niedersachsen sein, die kommunale Aufgaben, insbesondere Verwaltungstätigkeiten nichttechnischer Art ausführt. Dazu zählt aufgrund einer gesonderten Vereinbarung auch die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannover mit ihren Körperschaften.
Bewerbungen sind deshalb stets an die Einstellungsbehörden zu richten, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens über die Besetzung ihrer jeweiligen Inspektoranwärter-Stellen entscheiden. Die Bewerbung sollte schriftlich mit den üblichen Anlagen erfolgen. Bewerbungszeit ist in der Regel der Sommer/Herbst des jeweiligen Vorjahres. Stellenausschreibungen veröffentlichen die kommunalen Arbeitgeber in der Lokalpresse sowie auf ihren eigenen Internetseiten. Suchen Sie in unserer Mitgliederdatenbank oder per interaktiver Landkarte (externer Link) nach den kommunalen Arbeitgebern in Niedersachsen. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie ggf. auch bei uns in der Job-Börse.
Bewerbungen sind deshalb stets an die Einstellungsbehörden zu richten, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens über die Besetzung ihrer jeweiligen Inspektoranwärter-Stellen entscheiden. Die Bewerbung sollte schriftlich mit den üblichen Anlagen erfolgen. Bewerbungszeit ist in der Regel der Sommer/Herbst des jeweiligen Vorjahres. Stellenausschreibungen veröffentlichen die kommunalen Arbeitgeber in der Lokalpresse sowie auf ihren eigenen Internetseiten. Suchen Sie in unserer Mitgliederdatenbank oder per interaktiver Landkarte (externer Link) nach den kommunalen Arbeitgebern in Niedersachsen. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie ggf. auch bei uns in der Job-Börse.
